STUDIO AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Anmietung des Studio CoSi

I. All­ge­meines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen.
  2. Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes, durch den Kunden.
  3. Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  4. Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, bei Mietbeginn ggf. durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann z.B. durch eine Fotokopie des Personalausweises erfolgen.

II. Miete

  1. Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
  2. Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom- und Wasserkosten.
  3. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
  4. Die Buchung wird durch die Anzahlung des Betrages über die jeweilige Mindest-Buchungszeit fixiert. Wird der Termin abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Stornokosten berechnet.
  5. Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
  6. Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (Eingangshalle, Treppenhaus, Gehweg etc.) ist das Fotografieren/Filmen nur nach Absprache (und ggf. erst nach Rücksprache mit dem Eigentümer der o.g. Räumlichkeiten) erlaubt.
  7. In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Rauchen ist im Außenbereich bzw. auf dem Gehweg erlaubt.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietpreis ist durch vorherige Überweisung gemäß Rechnungstellung auszugleichen.
  2. Overtime oder etwaige Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet.
  3. Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form.

IV. Nutzung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
  2. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. offenes Feuer, (Wunder-)Kerzen, etc.) ist untersagt.
  3. Tiere dürfen leider nicht ins Studio mitgebracht werden.
  4. Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Strom-führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
  5. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
  6. Workshops/Kurse/Events bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.
  7. Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.
  8. Das Studio ist „aufgeräumt“ und besenrein zu hinterlassen. Insbesondere Verschmutzungen des Bodens sind durch Verwendung von sauberen Ersatzschuhen, Socken oder Schutzüberziehern zu gewährleisten.
  9. Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte Handwerker-/ Bauarbeiten im Studio) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, kann eine Reduzierung der Mietgebühr erfolgen. Der Vermieter kann allerdings keine Haftung für entstandene Schäden wie Model­gagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.

V. Zustand des Studios

  1. Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.
  2. Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
  3. Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung kann eine zusätzliche Reinigungspauschale von 90,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet werden.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Studio CoSi vermieteten Gegenstände und Geräte bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
  2. Verkauf, Verleih oder Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht gestattet.

VII. Haftung

  1. Das Betreten des Studios durch den Mieter und/oder Dritte geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
  2. Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  3. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie Gegenständen und Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.
  4. Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
  2. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Gerichtsstand und Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Dortmund.

IX. Salvatorische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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